Bundesteilhabegesetz beschlossen


Zugang zum 1. Arbeitsmarkt leichter
Bundesteilhabegesetz beschlossen

Der Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Was das Gesetzes vorsieht.

Die gesetzlichen Regelungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit körperlicher beziehungsweise geistlicher Behinderung waren bisher auf verschiedene Bereiche des Sozialgesetzes verteilt. Oft wurden Ansprüche nur im Rahmen der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ des Sozialgesetzbuches XII gewilligt. Das neue Bundesteilhabegesetz soll die Regelung nun bündeln.

Antragsstellung bundesweit einheitlich und unbürokratischer

In einem bundeseinheitlichen Verfahren werden die Leistungen für jede Person künftig einzeln ermittelt und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Die Bewilligung von Eingliederungshilfen wird damit nicht mehr abhängig vom Wohnort sein. Der Antrag auf Persönliches Budget für das Bezahlen einer persönlichen Assistenz beispielsweise konnte aus Kostengründen vom Sozialamt in einem Bundesland bewilligt werden, in einem anderen jedoch abgelehnt – die Unterbringung in ein Heim war oftmals preiswerter. Darüber hinaus erhoffen sich die Sozialleistungsempfänger Besserungen bei der Berechnung der Geldbeträge.

Gesetz sieht finanzielle Besserungen vor

Nach der Lesung am 1. Dezember hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. In Zukunft werden Menschen mit Behinderungen, die staatliche Leistungen empfangen, finanziell entlastet – sie dürfen einen höheren Einkommens- und Vermögensbetrag einbehalten, als bisher. Das Einkommen der Ehepartner wird nicht mehr zur Berechnung der Leistungen herangezogen. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen mit einer Arbeit in Werkstätten mehr Geld. Die nun bundesweit eingeführten Lohnkostenzuschüsse sollen einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Damit erfüllt sich die Hoffnung vieler Betroffener, den Wechsel von den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt leichter zu vollziehen. Bisher war dies nur in einigen Bundesländern möglich. In dieser Hinsicht bedeutet das Gesetz eine Verbesserung für Menschen dieser Bevölkerungsgruppe. Doch vielen gehen die Bestimmungen nicht weit genug, um Menschen mit Behinderungen zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu verhelfen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

News

Adipöse Kinder pubertieren früher
Adipöse Kinder pubertieren früher

Folgenschweres Übergewicht

Wenn schon Kleinkinder zu viele Pfunde auf die Waage bringen, hat das auch Folgen für die Pubertät. Sie werden früher geschlechtsreif als normalgewichtige Jungen und Mädchen.   mehr

Diabetes erhöht Krebsrisiko
Diabetes erhöht Krebsrisiko

Auf zur Vorsorge!

Beim Typ-2-Diabetes drohen etliche Folgeschäden. Dabei gilt es nicht nur, auf Nieren, Augen und Nerven zu achten. Menschen mit Typ-2-Diabetes haben auch ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebsarten.   mehr

Tipps für sicheren Grillspaß
Tipps für sicheren Grillspaß

Heißes Sommervergnügen

Von Verbrennungen bis zu Magen-Darm-Infektionen: Das allseits beliebte Grillen hält eine ganze Menge Gefahren bereit. Hier gibt es Tipps, wie man sich davor schützt.   mehr

Waschen, cremen, inspizieren
Waschen, cremen, inspizieren

Hautpflege bei Diabetes

Eine Diabeteserkrankung wirkt sich auch negativ auf die Haut aus. Mögliche Folgen sind Pilzerkrankungen und unangenehmer Juckreiz. Mit einer guten Blutzuckereinstellung und der richtigen Pflege lässt sich jedoch gut vorbeugen.   mehr

Weiblicher Schlaf und Hormone
Weiblicher Schlaf und Hormone

Was machen Hormone mit dem Schlaf?

Ob man morgens ausgeschlafen oder müde ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welchen Einfluss haben die Hormone?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Alte Apotheke in Rissen
Inhaber Stefan Moog
Telefon 040/81 22 03
Fax 040/41 11 57 77
E-Mail alte-apotheke-rissen@gmx.de